Brennstoffe Ortlepp

Heizöl - Diesel - Pellets - Tankreinigung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Ortlepp Heizöl Diesel Pellets GmbH

1. Allgemeines

Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kaufverträge unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Basis unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB’s). Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen. Abweichungen von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden bzw. werden. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes der Firma Ortlepp GmbH und jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

2. Das Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Zusagen und Nebenabreden einschließlich Sistierungen und Annullierungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

3.Lieferungen

Wir sind um die Einhaltung von Lieferfristen nach Kräften bemüht, rechtzeitig und richtige eigene Belieferung vorausgesetzt, können uns aber an eine feste Lieferzeit nicht binden. Schadenersatzansprüche oder ein Vertragsrücktritt können wegen verzögerter Lieferung nicht geltend gemacht werden. Sichern wir schriftlich und ausdrücklich eine Lieferfrist zu, so beginnt dies mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen. Hat sich doch der Besteller jedoch zu irgendwelchen Nebenleistungen verpflichtet, so beginnt der Fristenlauf erst mit der Erfüllung dieser Verpflichtung. Die zugesicherte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Anzeige der Versandbereitschaft der Ware abgesandt ist. Höhere Gewalt entbindet uns, nach Dauer und Umfang von der Verpflichtung zur Leistung. Schadensersatzansprüche kann der Besteller daraus nicht herleiten. Der höheren Gewalt stehen gleich die mit gewöhnlicher Sorgfalt nicht vorhersehenden Hindernisse, unabhängig davon, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten oder andernorts eintreten. Dazu gehören z.B. Krieg, Feuer, Streik, Betriebsstörungen, Ausbleiben der eigenen Belieferung, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten und sonstige außerhalb unseres unmittelbaren Einflusses liegende Umstände. Höhere Gewalt und die ihr gleichzusetzenden Hindernisse berechtigen uns auch bei garantierter Lieferzeit nach unserer Wahl entweder zur angemessenen Verlängerung der Frist oder zum ganzen oder teilweisen Rücktritt. Für den Fall, dass unser Frachtführer nicht fristgemäß anliefert, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Abtretung unserer Ansprüche gegen den Frachtführer. Reichen die uns zur Verfügung gestellten Warenmengen zur Befriedigung aller oder einzelner Warengläubiger nicht aus, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kürzungen bei allen oder einzelnen Lieferverpflichtungen vorzunehmen. Bei Abnahmeverzug des Bestellers sind wir ungeachtet der sonstigen gesetzlichen Folgen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist entweder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware im Namen und auf Rechnung des Bestellers einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen oder die Ware an Dritte vorbehaltlich unserer Schadensersatzansprüche zu verkaufen. Bis zur Einlagerung können wir ohne Nachweis der Entstehung eines Schadens eine Unkostenpauschale von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Die Frist beginnt mit der Versandbereitschaft. Wenn der Käufer durch seinen Abruf ein vereinbartes Kreditlimit überschreitet, oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die Verkäuferin von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.

4.Preise

Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Verpackung Nettopreise ex Werk ohne Verpackung und ohne Nachlass. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlung der paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe oder Einstandspreise oder nicht im Einflussbereich des Auftragsnehmers stehenden Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Ausgenommen, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Wochen. Wird eine Lieferung frei Haus vereinbart, so bedeutet dies Zufuhr auf einer gut befahrbaren Straße. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen bar und ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Lieferung zu leisten und somit fällig. Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur allenfalls zahlungshalber, nicht nach Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich zur vollen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen seitens des Käufers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Terminverlust, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank - mindestens 8 % - zu bezahlen. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Im Falle der Klageführung sind wir berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten (Kosten der Mahnungen, etc.) als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versand- und Übernahmebedingungen

Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und übernommen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden und künftig zustehenden Forderungen vor. Der Käufer ist zur Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums verpflichtet und verpflichtet sich sofort, für den Fall, dass von dritter Seite Ansprüche auf unser Eigentum erhoben werden, uns diesbezüglich zu verständigen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden darüber zu informieren, dass sämtliche von uns gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen und er daher vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen kein Eigentum an seine Kunden übertragen kann.

8.2. Wird die Ware durch den Käufer direkt an Dritte geliefert, so steht dem Käufer der Anspruch auf Gegenleistung zu. Aus diesem Grunde tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Ansprüche samt Nebenansprüche gegen den Dritten aus solchen Veräußerungen an uns ab und verpflichtet sich, diese Vorausabtretung der Kaufpreisforderungen für die Vorbehaltsware in seinen jeweiligen Geschäftsbüchern abzuführen. Abgetreten ist die Forderung in der Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages, bei laufenden Geschäftsverbindungen in der Höhe der Saldoforderung zuzüglich der Verzugszinsen. Für den Fall der Weiterveräußerung haftet der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, auch bei Brand, Diebstahl oder anderen Schäden.

8.3. Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung an uns oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung, die Vorbehaltsware sofort an uns herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.

8.4. Verpfändung oder Sicherungsübergang der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderung ist unzulässig.

8.5. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen an uns eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner zu übersenden.

8.6. Für den Fall des Verzuges sind wir berechtigt, die gelieferten Waren jederzeit abzuholen.

9. Mängelhaftung

Beanstandungen können nur unverzüglich, bei Heizöl innerhalb 24 Stunden, sonst nur innerhalb von 3 Tagen nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich geltend gemacht werden. Die gilt auch für den Fall, dass die Ware an den Käufer unmittelbar, sondern einem vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird, oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns die Gelegenheit gegeben wurde, uns vor einer einwandfreien Probenentnahme zu überzeugen. Die Probe muss mindestens 1 kg betragen. Die Kosten der Nachprobe usw. trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Bei begründeter Beanstandung kann Minderung oder Ersatzlieferung verlangt werden, sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungspolitik, noch gegen uns zu. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technische unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

10. Rücktritt vom Vertrag

Bei Rücktritt vom Vertrag verpflichtet sich der Käufer, eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, die uns erwachsen können, bleiben unberührt.

11. Widerrufsrecht:

Für Verträge, die für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie Heizöl und Pellets, die im Fernabsatzgeschäft geschlossen werden (z.B.: per Telefon oder Internet), besteht lt. Bundesgesetzblatt (BGBI) vom 17.August 2021 kein Widerrufsrecht!

12. Erfüllungsort

12.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz unseres Unternehmens. Es wird von den Vertragsteilen  für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Erfurt als Wahlgerichtsstand vereinbart, wobei uns die Wahl vorbehalten bleibt.

12.2. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache Anwendung. Sämtliche Bedingungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Erfüllungsgehilfen.

13. Wirtschaftsinformation - Schufa

Wir weisen unsere Kunden daraufhin, dass wir Mitglied der Schufa sind, und behalten uns vor, Wirtschaftsinformationen zu den betroffenen Kunden einzuholen.

Sofern nichts anderes angegeben, entspricht das Rechnungsdatum dem Liefer- bzw. Leistungsdatum!

 

 

 

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